Bildwelt von Birgitta Weiss-Zöphel - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

:: Scheidung

Jede Trennung und Scheidung ist ein schmerzlicher und risikobehafteter Weg. Viele Fragen sind zu klären, um erneut Sicherheit für den weiteren Lebensweg zu schaffen. Fragen bezüglich Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, Verteilung von Immobilien und Vermögens-auseinandersetzung, beschäftigen die Mandanten.

Gerade in Zeiten, in welchen gemischt nationale Ehen mit Auslandsbezug immer häufiger auftreten, herrscht große Unsicherheit.

Seit 20 Jahren begleite ich Mandanten aus gemischt nationalen Ehen, insbesondere deutsch- amerikanische Ehen. Dabei habe ich viele Spezialkenntnisse anhäufen können. Sollte einer der Eheleute Mitglied der US-Armee sein oder als US-Regierungsangestellter arbeiten, sind Spezialkenntnisse notwendig, um eine realistische Einschätzung zur Durchsetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen vornehmen zu können. Geeignete Schritte sind einzuleiten, wenn gemeinschaftliche Kinder ins Ausland verbracht werden sollen.

In einem ausführlichen Erstberatungsgespräch wird Ihre Situation eingehend begutachtet, weitere Schritte aufgezeigt. Angestrebt werden einvernehmliche Regelungen in Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen für alle die Trennung betreffenden Angelegenheiten, um Ihnen eine neue Zukunftsperspektive und Planungssicherheit zu verschaffen. Eine Betreuung erfolgt, wenn notwendig, fachübergreifend..

:: Erbrecht

Beide Rechtsgebiete Familien- und Erbrecht sind eng miteinander verzahnt.
Bei der Planung des gemeinschaftlichen Lebenswegs, Gründung einer Familie gilt es für den Fall des Todes einer der Ehegatten Vorsorge zu treffen. Bei Trennung und Scheidung sind bestehende erbrechtliche Regelungen zu überprüfen, eventuell neu zu gestalten.

Bei Eingehung einer zweiten Ehe und Gründung einer Patchworkfamilie sind erbrechtliche Regelungen erneut zu ändern.

Erbrechtliche Gestaltungen können mit Ihnen zusammen erarbeitet werden und testamentarisch festgehalten werden. Ihre Vorstellungen bezüglich Vermögensregelungen, Unterhalt, Altersvorsorge können in Eheverträgen zusammen mit erbrechtlichen Regelungen umgesetzt werden.

Beides kann Ihnen Sicherheit geben bei der weiteren Lebensgestaltung.

:: Opferschutz bei Gewalttaten

Vertretung von Opfern von Gewalttaten im Strafverfahren, insbesondere Nebenklage-vertretung im Gerichtsverfahren. Opfer von Gewalttaten sind bereits durch die gegen sie verübte Gewalt belastet. Dazu kommen noch eingehende polizeiliche und richterliche Vernehmungen. Dies alles belastet Opfer sehr.

Entlastung kann erfolgen durch Begleitung und Vertretung der Opfer durch einen sogenannten Opferanwalt, welcher eine eingehende Beratung hinsichtlich der Rechte der Opfer vornimmt und welcher die Interessen des Opfers im Rahmen des Strafverfahrens vertritt.

Begleitend kommt die Durchsetzung von eventuellen Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen.

:: Opferschutz bei Stalking

Der Begriff Stalking kommt aus der englischen Jägersprache und bedeutet sich Anpirschen und Heranschleichen an Wild. In Bezug auf den Menschen deutet dies, dass eine Person eine andere Person gegen deren Willen fortwährend verfolgt. Dies kann weitreichende Folgen für die Opfer haben wie z.B. völliger sozialer Rückzug, aber auch Schlafstörungen und andere körperliche Erkrankungen. Seit Jahren vertrete ich Opfer von Stalking im zivilrechtlichen Verfahren z.B. bei gerichtlichen Unterlassungsverfügung, aber auch bei Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen gerichtliche Unterlassungsverfügungen.